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Das Vereinigte Königreich: ein Beispiel für inklusive Bildung?

Bereits in den 1990er Jahren hatten Eltern im Vereinigten Königreich ein Recht darauf, ihre Kinder inklusiv beschulen zu lassen. Im "zumutbaren" Rahmen mussten die Schulen entsprechende Anpassungen (z.B. barrierefreier Zugang) vornehmen. Sonderschulen für behinderte Kinder wurden geschlossen bzw. beschränkten sich auf Schülerinnen und Schüler mit schwerwiegenden Behinderungen bzw. Lern- und Verhaltensstörungen, die dem nationalen Lehrplan an den Regelschulen nicht folgen können.

Die kommunalen Behörden (council, local authorities) können auf Wunsch der Eltern ein sog. "assessment" vornehmen und ein entsprechendes "statement" ausstellen. Damit wird ein spezieller Förderbedarf bescheinigt und dem Kind entsprechend Unterstützung zugestanden (zum Beispiel "teaching assistant").

Das bisherige Systemwurde 2010 umfassend evaluiert. Aus dem publizierten "Green Paper" gingen Empfehlungen hervor, die schließlich im "Children and Families Act" mündeten. Mit dem Inkrafttreten im Herbst 2014 ändert sich das Verfahren grundsätzlich. Anstelle von "statements" sollen umfassende Pläne erstellt werden, die sowohl den gesundheitlichen als auch den pflegerischen und bildungsbezogenen Förderbedarf abdecken. Erfasst werden junge Menschen ab dem ersten bis zum 25. Lebensjahr.

Vereinigtes Königreich; England
Die Webseite der Regierung bietet Zugang zu aktuellen Dokumenten, Richtlienien und Strategien im Bereich der Förderung von Kindern und jungen Erwachsenen mit sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. Behinderung. Thematische Aspekte sind u.a. inklusive Beschulung, Unterrichten von Kindern, die aus [...]

Vereinigtes Königreich
Zum 1. September 2014 trat in Großbritannien die Reform zur Bildung von Menschen mit speziellen Bedarfen in Kraft. Damit wird die Zeilgruppe auf das Alter von 25 Jahren erweitert, Maßnahmen sollen koordieniert werden und den Betroffenen bzw. ihren Eltern wird ein größeres Mitspracherecht eingeräumt.

Vereinigtes Königreich
Die britische Regierung informiert Eltern über Hilfeleistungen, die ihnen für ein behindertes Kind zustehen, wie etwa Steuererleichterung, finanzielle Unterstützung, aber auch frühe Förderung und Unterstützung der behinderten Kinder in der Schule.

Vereinigtes Koenigreich
Das "Grünbuch" wurde 2011 im Auftrag der britischen Regierung erstellt. Gegenstand ist die Neukonzeptionierung von Unterstützungssystemen für Kinder, die als behindert eingestuft werden bzw. für die ein Förderbedarf besteht. Maßnahmen sollen auf Grundlage der Erkenntnisse effektiver umgesetzt werden. Im Fokus [...]

Vereinigtes Koenigreich
Das Gesetz, das im September 2014 in Kraft tritt, regelt u.a. (Teil 3) die Aufgabe kommunaler Behörden bei der Erstellung von Plänen für Kinder mit Behinderung – dabei sollen Gesundheitsfürsorge, Bildung und Pflegbedarf gemeinsam erfasst und den Eltrn entsprechende Unterstützung, ggf. auch als persönliches [...]

Vereinigtes Koenigreich
Mit dem "Equality Act" wurden 2010 seitens der britischen Regierung einige Gesetzesänderungen vorgelegt bzw. bestehende Gesetze zusmamengefasst. Unter anderem betrifft das Gesetz Dieskriminierungsverbote gegenüber behinderten Menschen, Diskriminierungsverbot aufgrund von Geschlecht, sexxueller Orientierung, Rasse, [...]

Vereinigtes Koenigreich; England; Schottland; Internationales
Die im Jahr 2008 bzw. 2009 publizierten Beiträge beleuchten das Thema "special education" respektive "inclusion" und "learning support" aus unterschiedlichen Perspektiven,z.B. der Lehrerbildung und des Lehrerberufs, der Einstellung von Eltern.Die historisch gewachsene Dichotomie [...]

Vereinigtes Koenigreich; ; Nordirland; Wales; England; Schottland
Die Webseite der britischen Regierung informiert über finanzielle Hilfen, die Studierenden mit Behinderung zustehen. Die Unterstützung erfolgt auf Basis einer Bedarfsermittlung und ist im Gegensatz zu anderen finanziellen Hilfen für das Studium nicht zurückzuerstatten [...]

Vereinigtes Koenigreich; England
Die Webseite der britischen Regierung informiert über zusätzliche Hilfen zur Studienfinanzierung für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten. Dabei handelt es sich um die Deckung des Mehrbedarfs, die Mittel sind nicht zurückzuerstatten.

Letzte Aktualisierung: 27.03.2023  -  bildungweltweit@dipf.de

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